PKW

 

Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und max. 9 Plätzen (einschl. Fahrer).

 

Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen:

- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse,

- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg.

 

Eingeschlossene Klassen:       AM, L

Mindestalter:                         18 Jahre

(17 Jahre für “Begleitetes Fahren mit 17″)

 

 

B 96     PKW

 

Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3.500 kg, aber nicht größer als 4.250 kg.

 

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig!

 

Eingeschlossene Klassen:       AM, L

Mindestalter:                           18 Jahre

 

 

BE        PKW mit Anhänger

 

Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Die zG des Anhängers darf max. 3.500 kg betragen.

 

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig!

 

Eingeschlossene Klassen:       AM, L

Mindestalter:                         18 Jahre