Motorrad

AM   Zweirädrige Kleinkrafträder / zweirädrige Fahrräder 

mit Hilfsmotor / dreirädrige Kleinkrafträder / Leichtkraftfahrzeuge

 Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h

AM

 - Elektromotor max. 4 kW Nennleistung,

- Verbrennungsmotor max. 50 ccm.

 

Dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h

- Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner), Hubraum max. 50 ccm.

 - Andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung,

 - Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung,

- bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max. 350 kg (bei Elektromotor ohne Batterie).

 

Mindestalter:             16 Jahre

 

 

A1    Leichtkrafträder / dreirädrige Kraftfahrzeuge

- Kraftrad bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg.

- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH, max. 15 kW Motorleistung.

 

Eingeschlossene Klassen:     AM

Mindestalter:                                    16 Jahre

 

 

A2    Mittelschwere Krafträder

 

- Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg.

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für “Altbesitzer” mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4).

 

Eingeschlossene Klassen:     A1, AM

Mindestalter:                        18 Jahre

 

 

A      Schwere Krafträder / dreirädrige Kraftfahrzeuge

 

Kraftrad über 45 km/h bbH

- über 35 kW Motorleistung,

 - Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg.

 

Kraftfahrzeuge

 - Motorleistung mehr als 15 kW, – Hubraum mehr als 50 ccm.

 

Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden; dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren.

 

Eingeschlossene Klassen:     A2, A1, AM

Mindestalter:

- Krafträder: 24 Jahre (Direkteinstieg)

- bei zweijährigem Vorbesitz von A2: 20 Jahre

- Dreirädrige Kraftfahrzeuge: 21 Jahre