D1 *       Kleiner Bus

 

Omnibusse mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen – auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

 

Eingeschlossene Klasse:    B

Mindestalter:                      21 Jahre

 

 

D1E *    Kleiner Bus (mit Anhänger)

 

Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse D1 und Anhänger (max. 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse)

 Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen – mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

 

Vorbesitz Führerscheinklasse D1 notwendig!

 

Eingeschlossene Klassen:     BE, bei Besitz von C1: C1E

Mindestalter:                          21 Jahre

 

D *         Bus

 

Omnibusse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen und mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

 

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig!

 

Eingeschlossene Klasse:     D1

Mindestalter:                        21 Jahre

 

 

DE *       Bus mit Anhänger

 

Omnibusse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

 

Vorbesitz Führerscheinklasse D notwendig!

 

Eingeschlossene Klassen:     D1E, BE, bei Besitz von C1: C1E

Mindestalter:                          21 Jahre

* Bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung ist in der Regel zusätzlich zum Führerschein der Nachweis einer Grundqualifikation im Sinne des BKrFQG erforderlich.