D1 * Kleiner Bus
Omnibusse mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen – auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Eingeschlossene Klasse: B
Mindestalter: 21 Jahre
D1E * Kleiner Bus (mit Anhänger)
Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse D1 und Anhänger (max. 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse)
Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen – mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Vorbesitz Führerscheinklasse D1 notwendig!
Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von C1: C1E
Mindestalter: 21 Jahre
D * Bus
Omnibusse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen und mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig!
Eingeschlossene Klasse: D1
Mindestalter: 21 Jahre
DE * Bus mit Anhänger
Omnibusse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Vorbesitz Führerscheinklasse D notwendig!
Eingeschlossene Klassen: D1E, BE, bei Besitz von C1: C1E
Mindestalter: 21 Jahre
* Bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung ist in der Regel zusätzlich zum Führerschein der Nachweis einer Grundqualifikation im Sinne des BKrFQG erforderlich.