Motorrad
AM Zweirädrige Kleinkrafträder / zweirädrige Fahrräder
mit Hilfsmotor / dreirädrige Kleinkrafträder / Leichtkraftfahrzeuge
Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h
- Elektromotor max. 4 kW Nennleistung,
- Verbrennungsmotor max. 50 ccm.
Dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h
- Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner), Hubraum max. 50 ccm.
- Andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung,
- Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung,
- bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max. 350 kg (bei Elektromotor ohne Batterie).
Mindestalter: 16 Jahre
A1 Leichtkrafträder / dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Kraftrad bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH, max. 15 kW Motorleistung.
Eingeschlossene Klassen: AM
Mindestalter: 16 Jahre
A2 Mittelschwere Krafträder
- Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg.
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für “Altbesitzer” mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4).
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Mindestalter: 18 Jahre
A Schwere Krafträder / dreirädrige Kraftfahrzeuge
Kraftrad über 45 km/h bbH
- über 35 kW Motorleistung,
- Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg.
Kraftfahrzeuge
- Motorleistung mehr als 15 kW, – Hubraum mehr als 50 ccm.
Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden; dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren.
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Mindestalter:
- Krafträder: 24 Jahre (Direkteinstieg)
- bei zweijährigem Vorbesitz von A2: 20 Jahre
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge: 21 Jahre